Kos­ten

    Häuslicher Karankenpflegedienst A. Brüwer GmbH, Pflege, Pflegedienst, Dülmen
    Häuslicher Karankenpflegedienst A. Brüwer GmbH, Pflege, Pflegedienst, Dülmen

    Es gibt drei Mög­lich­kei­ten der Leistungsabfrage:

    1. Geld­leis­tung
      Sie erbrin­gen die Pfle­ge­leis­tung in vol­lem Umfang selbst.
      Das Pfle­ge­geld wird Ihnen monat­lich von Ihrer Pfle­ge­kas­se überwiesen.
    2. Sach­leis­tung
      Die gesam­te Pfle­ge wird im Aus­maß der Pfle­ge­geld­leis­tung von einem Pfle­ge­dienst erbracht
    3. Kom­bi­na­ti­ons­leis­tung
      Es wer­den Sach­leis­tun­gen von einem zuge­las­se­nen Pfle­ge­dienst erbracht, aber nicht in vol­lem Umfang! Antei­li­ges Pfle­ge­geld wird Ihnen auf Ihr Kon­to überwiesen.

    Die Umrech­nung erfolgt durch die Pflegekasse!

    Grund­pfle­ge- und Behandlungspflegeleistungen

    Bei­de Leis­tungs­ar­ten wer­den als pau­scha­le Dienst­leis­tung berech­net. Die hier zu ver­gü­ten­den Hono­ra­re sind von den Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen vor­ge­ge­ben. Die Hono­rar­ver­ein­ba­run­gen sind für alle Sei­ten bindend.

    Die Behand­lungs­pfle­ge kann von Ihrem Haus­arzt ver­ord­net, und nach Ver­ord­nungs­stel­lung von uns direkt mit Ihrer Kran­ken­kas­se abge­rech­net wer­den. Nach Geneh­mi­gung durch die Kran­ken­kas­se ent­ste­hen Ihnen kei­ne wei­te­ren Kos­ten, wenn Sie Zuzah­lungs­be­freit sind. Andern­falls ist eine ein­ma­li­ge Zuzah­lung der ver­ord­ne­ten Leis­tun­gen in Höhe von 10% der Gesamt­leis­tun­gen der Erst­ver­ord­nung, hier aber nur für den Zeit­raum des ers­ten Monats der Ver­sor­gung. Alle wei­te­ren Ein­sät­ze für die Behand­lungs­pfle­ge sind dann bis zum Jah­res­wech­sel kostenfrei.

    Die Grund­pfle­ge kann von Ihnen ohne ärzt­li­che Ver­ord­nung abge­ru­fen wer­den. Den Leis­tungs­um­fang die­ser Sach­leis­tung bestim­men Sie. Wenn bei Ihnen bereits ein Pfle­ge­grad bestä­tigt wur­de (durch MDK-Gut­ach­ten), kann die­se Leis­tung direkt mit der Pfle­ge­kas­se (= Kran­ken­kas­se) abge­rech­net werden.

    Beträ­ge

    Pfle­ge­gradSach­leis­tungGeld­leis­tung
    1125 € (ambul.)
    2489 €316 €
    31298 €545 €
    41612 €728 €
    51995 €901 €

    Ein Bei­spiel:

    Es liegt der Pfle­ge­grad 3 vor. Für erbrach­te Pfle­ge­leis­tun­gen wur­den 390 Euro von uns mit Ihrer Pfle­ge­kas­se direkt abge­rech­net. Das entspricht
    ca. 33 % des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Sach­leis­tungs­be­trag von 1298 Euro.
    Die Kom­bi­na­ti­ons­leis­tung an Pfle­ge­geld des Pfle­ge­grad 3 (545 Euro Geld­leis­tung) ergibt somit:

    545 Euro — 33% = Auszahlungsbetrag
    545 Euro — 180 Euro = 365 Euro (Cir­ca-Anga­ben!)

    Sie erhal­ten somit neben der Pfle­ge­sach­leis­tung, durch den Pfle­ge­dienst, noch ca. 365 Euro, die von der Pfle­ge­kas­se auf Ihr Kon­to über­wie­sen werden.

    Für eine indi­vi­du­el­le Kos­ten­ana­ly­se spre­chen Sie uns bit­te an. Wir erstel­len Ihnen gern eine Kos­ten­kal­ku­la­ti­on spe­zi­ell abge­stimmt auf ihre Wünsche.