Kosten


Es gibt drei Möglichkeiten der Leistungsabfrage:
- Geldleistung
Sie erbringen die Pflegeleistung in vollem Umfang selbst.
Das Pflegegeld wird Ihnen monatlich von Ihrer Pflegekasse überwiesen. - Sachleistung
Die gesamte Pflege wird im Ausmaß der Pflegegeldleistung von einem Pflegedienst erbracht - Kombinationsleistung
Es werden Sachleistungen von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht, aber nicht in vollem Umfang! Anteiliges Pflegegeld wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.
Die Umrechnung erfolgt durch die Pflegekasse!
Grundpflege- und Behandlungspflegeleistungen
Beide Leistungsarten werden als pauschale Dienstleistung berechnet. Die hier zu vergütenden Honorare sind von den Kranken- und Pflegekassen vorgegeben. Die Honorarvereinbarungen sind für alle Seiten bindend.
Die Behandlungspflege kann von Ihrem Hausarzt verordnet, und nach Verordnungsstellung von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, wenn Sie Zuzahlungsbefreit sind. Andernfalls ist eine einmalige Zuzahlung der verordneten Leistungen in Höhe von 10% der Gesamtleistungen der Erstverordnung, hier aber nur für den Zeitraum des ersten Monats der Versorgung. Alle weiteren Einsätze für die Behandlungspflege sind dann bis zum Jahreswechsel kostenfrei.
Die Grundpflege kann von Ihnen ohne ärztliche Verordnung abgerufen werden. Den Leistungsumfang dieser Sachleistung bestimmen Sie. Wenn bei Ihnen bereits ein Pflegegrad bestätigt wurde (durch MDK-Gutachten), kann diese Leistung direkt mit der Pflegekasse (= Krankenkasse) abgerechnet werden.
Beträge
Pflegegrad | Sachleistung | Geldleistung |
1 | 125 € (ambul.) | |
2 | 489 € | 316 € |
3 | 1298 € | 545 € |
4 | 1612 € | 728 € |
5 | 1995 € | 901 € |
Ein Beispiel:
Es liegt der Pflegegrad 3 vor. Für erbrachte Pflegeleistungen wurden 390 Euro von uns mit Ihrer Pflegekasse direkt abgerechnet. Das entspricht
ca. 33 % des zur Verfügung stehenden Sachleistungsbetrag von 1298 Euro.
Die Kombinationsleistung an Pflegegeld des Pflegegrad 3 (545 Euro Geldleistung) ergibt somit:
545 Euro — 33% = Auszahlungsbetrag
545 Euro — 180 Euro = 365 Euro (Circa-Angaben!)
Sie erhalten somit neben der Pflegesachleistung, durch den Pflegedienst, noch ca. 365 Euro, die von der Pflegekasse auf Ihr Konto überwiesen werden.
Für eine individuelle Kostenanalyse sprechen Sie uns bitte an. Wir erstellen Ihnen gern eine Kostenkalkulation speziell abgestimmt auf ihre Wünsche.